Private Altersvorsorge
Als Arbeitnehmer musst du im Alter damit rechnen, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird. Du solltest daher zusätzlich privat vorsorgen. Welche Strategie zur langfristigen Vermögensbildung am besten ist, hängt von vielen Faktoren ab. In den vergangenen Jahren hat der Staat eine Reihe von Förderungen geschaffen, die du dir nicht entgehen lassen solltest.
Private Altersvorsorge
Die 3 Säulen der Altersvorsorge?
Die Altersvorsorge in Deutschland beruht traditionell auf drei Säulen
Betriebliche Altersvorsorge
Die zweite wichtige Säule der Alterssicherung ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei wird ein Anteil vom Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage eingezahlt.
Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung und bildet das Fundament der Altersvorsorge. Die meisten Angestellten sind im staatlichen Rentensystem pflichtversichert und zahlen während ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein.
Private Altersvorsorge
Die dritte Säule ist die private Altersvorsorge und wird zunehmend wichtiger. Hier sparst du selbstständig Kapital an, das für die Altersrente genutzt wird. Du kannst auf verschiedene Anlageformen zurückgreifen, wie Fonds- oder ETF-Sparpläne, Renten- und Lebensversicherungen.
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Deshalb ist eine Private Altersvorsorge Sinnvoll!
Ohne eine Private Altersvorsorge fehlt dir der notwendige Schutz.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur privaten Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir hier für dich zusammengestellt:
Bis 2004 war die gesetzliche Rente steuerfrei. Seitdem werden Altersrenten jedoch besteuert. Rentner, die 2005 in Rente gingen oder bereits Rente bezogen, mussten 50% ihrer Renten versteuern. Seitdem steigt dieser Satz immer weiter an. Ab 2040 werden Renten zu 100% versteuert. Bei staatlich geförderten und privaten Altersvorsorgeprodukten gibt es andere Regelungen für die Besteuerung. Sprich uns an.
Steuerlich absetzen kannst du alle staatlich geförderten Produkte wie die Riester-Rente, die Basis-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungsverträge kannst du dagegen nicht von der Steuer absetzen.
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Du kannst frühestens mit 63 in Rente gehen, musst dann aber Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das du früher in Rente gehst, werden dir 3,6% von deiner Rente abgezogen. Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbezug ist eine Wartezeit von 35 Jahren, was bedeutet, dass du 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst. Wenn du 45 Beitragsjahre erreichst, darfst du jedoch mit 65 Jahren ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen.
Einer der Vorteile der privaten Rentenversicherung ist die flexible Auszahlung im Rentenbezug. Du kannst dabei zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen. Zudem kannst du schon in der Ansparphase jederzeit Teile des Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Steuerlast deutlich geringer ausfällt, da die Leistungen aus den Verträgen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Der Nachteil gegenüber beispielsweise einer Direktversicherung ist, dass du die Beiträge für die private Rentenversicherung aus deinem bereits versteuerten Einkommen bezahlst und eine steuerliche Geltendmachung so nicht möglich ist.
Wenn dein Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge besonders. Spart dein Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge ein, ist er seit 2019 verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen.
Riester- und Rürup-Produkte werden beide staatlich gefördert. Die Unterschiede liegen in der Art der Förderung. Bei der Riester-Rente kannst du maximal 2.100 Euro Beitrag pro Jahr absetzen. Bei der Rürup-Rente sind es Stand 2019 24.305 Euro. Bei der Riester-Rente gibt es zusätzlich eine Zulage, die direkt in den Vertrag eingezahlt wird. Erwachsene erhalten 175 Euro. Für Kinder, die noch Kindergeld beziehen, gibt es ebenfalls eine Zulage. Vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro jährlich und Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, sogar 300 € pro Jahr.
27568 Bremerhaven
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